Die Tätigkeit des First Responders ist gesetzlich klar definiert. Unser Ziel ist es, das therapiefreie Intervall zwischen dem Notruf und dem Eintreffen des öffentlichen Rettungsdienstes zu verkürzen. Dabei verstehen wir uns ausdrücklich nicht als Ersatz des Rettungsdienstes, sondern als dessen Ergänzung.
Unsere Aufgabe besteht darin, unmittelbar nach unserer Alarmierung qualifizierte Erste Hilfe zu leisten, lebensrettende Sofortmaßnahmen einzuleiten und den Patienten bis zur Übergabe an den Rettungsdienst medizinisch zu betreuen.
Hierzu gehören – entsprechen dem durch den Freistaat Bayern definierten Tätigkeitsbereich organisierter Erster Hilfe – insbesondere:
- Beurteilung der Vitalfunktionen
- Erkennen akuter lebensbedrohlicher Zustände
- Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen
- Herz-Lungen-Wiederbelebung mit Einsatz eines Automatisierten Externen Defibrillators (AED)
- Sicherstellung der Sauerstoffversorgung
- Blutstillung und Versorgung akuter Verletzungen
- Lagerungsmaßnahmen entsprechend der Notfallsituation
- Psychosoziale Betreuung und Beruhigung von Patienten und Angehörigen
- Qualifizierte Rückmeldung an die Integrierte Leitstelle
- Unterstützung des öffentlichen Rettungsdienstes nach dessen Eintreffen
- Absicherung der Einsatzstelle im Zusammenhang mit der medizinischen Hilfeleistung